Barrierefreie Website Nürnberg
Jeder Mensch verdient Zugang zum Internet. Wir erstellen barrierefreie Websites nach WCAG 2.1 und BITV 2.0 – damit Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist, unabhängig von Einschränkungen.
Barrierefreiheit für Ihre Website
Wir machen Ihre Website für jeden zugänglich – von der Prüfung bis zur vollständigen Umsetzung aller Accessibility-Standards.
Accessibility Audit
Umfassende Prüfung Ihrer Website nach WCAG 2.1 und BITV 2.0 mit automatisierten und manuellen Tests. Detaillierter Bericht mit Priorisierung der Maßnahmen.
WCAG 2.1 AA Compliance
Wir bringen Ihre Website auf den AA-Konformitätslevel – den empfohlenen Standard für Barrierefreiheit, der rechtlich und praktisch relevant ist.
Screenreader-Optimierung
Korrekte ARIA-Labels, semantische Struktur und logische Tab-Reihenfolge für JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack – getestet mit echten Nutzern.
Tastaturnavigation
Volle Bedienbarkeit per Tastatur: Fokus-Indikatoren, Skip-Links, logische Tab-Reihenfolge und tastaturfreundliche Widgets für alle interaktiven Elemente.
Farbkontrast-Korrektur
Wir prüfen und optimieren alle Farbkontraste auf 4,5:1 (normaler Text) bzw. 3:1 (großer Text) nach WCAG 2.1 AA – ohne Ihr Design zu verändern.
Barrierefreie Formulare & PDFs
Formulare mit korrekten Labels, Fehlermeldungen und ARIA-Beschreibungen. PDF-Dokumente mit Tags, Lesezeichen und lesbarer Struktur für Screenreader.
BITV 2.0 Checkliste
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung definiert die verbindlichen Anforderungen für barrierefreie Websites in Deutschland.
Was prüft die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 umfasst 119 Prüfschritte in 14 Prüfbereichen und orientiert sich eng an den WCAG 2.1-Richtlinien. Sie ist für öffentliche Stellen in Deutschland verbindlich und wird zunehmend zum Maßstab für privatwirtschaftliche Angebote.
Unsere Audit-Experten prüfen Ihre Website systematisch gegen alle BITV-Anforderungen und erstellen einen verständlichen Umsetzungsplan.
Stufe A
Mindestanforderung
Stufe AA
Empfohlener Standard
Stufe AAA
Höchste Stufe
- ✓ Wahrnehmarkeit: Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
- ✓ Zeitbasierte Medien: Audio-Beschreibungen und Untertitel
- ✓ Anpassbarkeit: Inhalte in verschiedener Weise darstellbar
- ✓ Unterscheidbarkeit: Ausreichender Farbkontrast und Textgröße
- ✓ Tastaturzugänglichkeit: Volle Bedienung per Tastatur
- ✓ Ausreichend Zeit: Keine zu kurzen Time-outs
- ✓ Anfälle vermeiden: Kein Content mit Blitzlicht-Effekten
- ✓ Navigierbarkeit: Überschriften, Landmarks und Skip-Links
- ✓ Eingabemodalitäten: Touch- und Sprachsteuerung
- ✓ Lesbarkeit: Verständliche Sprache und Abkürzungs-Erklärungen
- ✓ Vorhersehbarkeit: Konsistente Navigation und Eingaben
- ✓ Fehlertoleranz: Formularvalidierung und Fehlerkorrektur
- ✓ Kompatibilität: Kompatibel mit assistiven Technologien
- ✓ Dokumentation: Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Möglichkeit
Barrierefrei vs. Nicht-Barrierefrei
Ein direkter Vergleich zeigt, warum Barrierefreiheit kein optionales Extra ist, sondern ein Qualitätsmerkmal.
❌ Nicht barrierefrei
- ✗ Fehlende Alt-Texte bei Bildern – Screenreader zeigen nichts an
- ✗ Unzureichende Farbkontraste – Text kaum lesbar bei Sehschwäche
- ✗ Keine Tastaturnavigation – Maus zwingend erforderlich
- ✗ Fehlende Formular-Labels – Eingaben für Screenreader unklar
- ✗ Kein Skip-Link – Nutzer müssen gesamte Seite durchtabben
- ✗ Dynamischer Content ohne ARIA-Hinweise – Änderungen bleiben unbemerkt
- ✗ Fehlende Barrierefreiheitserklärung – rechtliches Risiko
✅ Barrierefrei
- ✓ Aussagekräftige Alt-Texte – jeder Inhalt verständlich
- ✓ Optimale Kontraste – lesbar bei jedem Sehvermögen
- ✓ Volle Tastatursteuerung – alles ohne Maus bedienbar
- ✓ Korrekte Labels und Fehlermeldungen – Formulare nutzbar
- ✓ Skip-Links und Landmarks – schnelle Navigation möglich
- ✓ ARIA-Live-Regionen – dynamische Updates hörbar
- ✓ Vollständige Erklärung – rechtlich abgesichert
Rechtliche Pflicht: Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist nicht nur ethisch richtig, sondern zunehmend gesetzlich vorgeschrieben. Wir helfen Ihnen, alle Pflichten zu erfüllen.
BGG & BITV 2.0
Das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 verpflichten öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit. Seit 2018 müssen Behörden-Websites barrierefrei sein und eine Erklärung veröffentlichen.
Seit 2018BFSG (ab 28.06.2025)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erweitert die Pflicht auf private Unternehmen: E-Commerce, Banken, Transportdienstleister und mehr müssen barrierefreie digitale Angebote bereitstellen.
Ab Juni 2025EU Accessibility Act
Die europäische Richtlinie 2019/882 verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gesetzlich durchzusetzen. Deutschland setzt dies durch das BFSG um.
EU-RichtlinieOhne Barrierefreiheit drohen Abmahnungen, Klagen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Handel Sie jetzt proaktiv und sichern Sie sich rechtlich ab.
So machen wir Ihre Website barrierefrei
Unser strukturierter Prozess stellt sicher, dass keine Anforderung übersehen wird und die Umsetzung nachhaltig ist.
Audit & Analyse
Automatisierte und manuelle Prüfung nach WCAG 2.1 und BITV 2.0 mit Screenreader- und Tastaturtests.
Priorisierung
Bewertung und Sortierung der gefundenen Barrieren nach Dringlichkeit und Aufwand.
Umsetzung
Technische Behebung aller Barrieren: ARIA, Semantik, Kontraste, Formulare und Navigation.
Verifizierung
Re-Test mit assistiven Technologien, Dokumentation und Barrierefreiheitserklärung erstellen.
Nürnberger Stadtverwaltung: +30% mehr Nutzer
Wie die Barrierefreiheit der städtischen Website zu messbar mehr Reichweite und höherer Zufriedenheit führte.
Die Herausforderung
Die Website der Nürnberger Stadtverwaltung war für Menschen mit Einschränkungen kaum nutzbar. Fehlende Alt-Texte, unzureichende Kontraste und keine Tastaturnavigation schlossen einen bedeutenden Teil der Bürger aus.
Unsere Lösung
Wir führten ein umfassendes Audit durch, beheben alle BITV 2.0-Mängel und implementierten eine vollständige Tastaturnavigation, Screenreader-Optimierung und adaptive Farbkontraste.
+30%
Mehr Nutzer
96/100
A11y-Score
0
Kritische Barrieren
Vorher vs. Nachher
Nach Umsetzung durch uns:
Was andere über uns sagen
Unsere Arbeit für Barrierefreiheit wird von Experten und Betroffenen gleichermaßen geschätzt.
Endlich eine Website, die unsere Bürger mit Sehbehinderung selbstständig nutzen können. Die Umsetzung war professionell und gründlich – genau das, was eine Stadtverwaltung braucht.
Als Mensch mit Sehbehinderung weiß ich, wie frustrierend nicht-barrierefreie Websites sind. Das Team hat wirklich verstanden, was inklusives Design bedeutet – nicht nur auf dem Papier.
Unsere Seniorinnen und Senioren können die Website jetzt problemlos lesen und bedienen. Die größeren Schriften und klare Navigation haben die Nutzung deutlich verbessert.
Barrierefreiheit ist für unsere inklusive Schule unverzichtbar. Die neue Website wird von Schülern mit und ohne Behinderung gleich gut genutzt – das ist echter Fortschritt.
Barrierefreiheit in drei Paketen
Vom ersten Audit bis zur vollständigen Inklusiv-Lösung – wählen Sie das passende Paket für Ihre Anforderungen.
Audit Barrierefreiheit
Umfassende Prüfung und Dokumentation aller Barrieren auf Ihrer Website.
- Automatisierter WCAG 2.1 AA-Scan
- Manueller Screenreader-Test
- Tastaturnavigation-Prüfung
- Farbkontrast-Analyse
- Detaillierter Bericht mit Priorisierung
- Handlungsempfehlungen
Barrierefrei Umsetzung
Audit plus vollständige technische Umsetzung aller Maßnahmen.
- Alles im Audit-Paket
- WCAG 2.1 AA-konforme Umsetzung
- ARIA-Labels & semantisches HTML
- Tastaturnavigation & Skip-Links
- Farbkontrast-Korrektur
- Barrierefreie Formulare
- Barrierefreiheitserklärung
- Re-Test und Zertifikat
Inklusiv Premium
Komplettpaket mit PDF-Barrierefreiheit, Schulung und fortlaufender Betreuung.
- Alles im Umsetzungspaket
- Barrierefreie PDF-Dokumente
- Schulung für Redaktionsteam
- Monatlicher Monitoring-Report
- 12 Monate Support-Hotline
- Regelmäßige Re-Audits
- BITV 2.0-Testdokumentation
FAQ: Barrierefreie Website
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Barrierefreiheit, WCAG und rechtliche Pflichten.
Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Umsetzung der WCAG-Richtlinien und definiert verbindliche Anforderungen an barrierefreie Websites öffentlicher Träger in Deutschland. Sie basiert auf 119 Prüfschritten in 14 Bereichen und ist der verbindliche Standard für Behörden und zunehmend auch für private Anbieter.
Für öffentliche Auftraggeber und Behörden ist Barrierefreiheit seit 2018 gesetzlich vorgeschrieben (BGG, BITV 2.0). Für Privatunternehmen wird die Pflicht ab dem 28.06.2025 durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) schrittweise eingeführt. Betroffen sind insbesondere E-Commerce, Banken, Verkehrsdienstleister und Telekommunikationsanbieter.
Stufe A ist das absolute Minimum und deckt nur die grundlegendsten Anforderungen ab. Stufe AA ist der empfohlene Standard für die meisten Websites und wird auch von der BITV 2.0 gefordert. Stufe AAA ist die höchste, aber schwer erreichbare Stufe mit sehr strengen Anforderungen, die nicht für alle Inhalte umsetzbar ist.
Wir optimieren Ihre Website für die gängigsten Screenreader: JAWS und NVDA (Windows), VoiceOver (macOS und iOS) sowie TalkBack (Android). Alle Lösungen werden mit diesen Systemen real getestet, nicht nur simuliert.
WCAG 2.1 AA fordert ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text (unter 18pt bzw. 14pt fett) und 3:1 für großen Text. Bei der Stufe AAA sind es 7:1 für normalen und 4,5:1 für großen Text. Wir prüfen alle Kontraste mit spezialisierten Tools und korrigieren sie bei Bedarf.
Ab dem 28.06.2025 können Verbraucher und Verbraucherschutzverbände bei fehlender Barrierefreiheit abmahnen und klagen. Mögliche Konsequenzen sind Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem drohen Reputationsschäden und der Verlust potenzieller Kunden.
Ältere Menschen profitieren besonders von gutem Farbkontrast, großer Schrift, einfacher Navigation und Tastatursteuerung – Aspekte, die alle Nutzerinnen und Nutzer verbessern. Mit einer alternden Gesellschaft werden barrierefreie Websites für einen wachsenden Teil der Bevölkerung unverzichtbar und steigern zudem die allgemeine Usability.
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Webdesign Agentur Nürnberg
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90402 Nürnberg
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Mo – Fr: 9:00 – 18:00 Uhr
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